| Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte kommt zum 01.01.2012. Nach Zustimmung des Bundesrates hat das Bundeskabinett am 16.11.2011 die Änderung der GOZ beschlossen. Sowohl von der Zahnärzteschaft als auch dem PKV-Verband wird die GOZ in der jetzt vorliegenden Fassung erheblich kritisiert. Insbesondere wird der kalkulierte Honorarzuwachs von Seiten der Zahnärzteschaft nach 23-jähriger Geltung der GOZ in bisheriger Fassung für nicht ausreichend gehalten. Die neue GOZ bringt einige Verschärfungen im Paragraphenteil (beispielsweise Verpflichtung zur schriftlichen Vereinbarung von Verlangensleistungen, Konkretisierungen im § 5 zum Thema der Bemessung der Steigerungsfaktoren, Überprüfung der Auswirkungen im neuen § 12). Die lange von Seiten der Zahnärzteschaft befürchtete Öffnungsklausel ist indes nicht vorgesehen. Im Hinblick auf Analogleistungen in § 6 hat eine Liberalisierung stattgefunden. Die ursprünglichen Bedenken im Hinblick auf die Ausgestaltung des Zielleistungsprinzips in § 4 der GOZ sind im Endeffekt unbegründet gewesen, da insoweit die jetzt beschlossene Verordnung eine maßgebliche Entschärfung vorsieht. Die Hauptkritikpunkte der Zahnärzteschaft bleiben jedoch:
Dennoch formulierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, wie folgt: „Bei aller berechtigten Kritik am Referentenentwurf – ich persönlich glaube, wenn wir ihn in toto ablehnen würden, dass der Zahnärzteschaft nicht guttun!“ Die vollständige Ablehnung der Verordnung steht nun auch nicht mehr zur Debatte. Die neue GOZ wird zum 01.01.2012 kommen. Es gilt nun, Strategien für die Anwendung der GOZ zu entwickeln. Insoweit hat der Deutsche Zahnärzteverband e. V. (DZV) gemeinsam mit der Zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft AG (ZA) im Rahmen einer Seminarreihe erste Denkanstöße gegeben. Die Zahnärztekammer Nordrhein wird in Informationsveranstaltungen die neue GOZ vorstellen. In Nordrhein sind die Berufsverbände (DZV, Freier Verband etc.) mit der Kammer um gemeinsame Strategien im Umgang mit der neuen GOZ bemüht. In Kürze wird es eine zwischen dem DZV, der ZA und der Zahnärztekammer Nordrhein abgestimmte Kommentierung der neuen GOZ geben. Darüber hinaus wird der DZV gemeinsam mit der Kanzlei Dr. Halbe RECHTSANWÄLTE die Regionalinitiativen in Vortragsveranstaltungen unterstützen und gemeinsame Strategien entwickeln. Ansprechpartner bei der Kanzlei Dr. Halbe RECHTSANWÄLTE ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Jens-Peter Jahn. 06.12.2011 |